Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Arbeitgeber

01/2024

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2024

von HVO GmbH

| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 278 EUR monatlich betragen (in 2023 = 265 EUR).|

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2024 um 25 EUR auf 313 EUR steigen.

Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2024 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2023 in Klammern):

Frühstück:

  • monatlich: 65 EUR (60 EUR)
  • kalendertäglich: 2,17 EUR (2,00 EUR)

Mittag- bzw. Abendessen:

  • monatlich: 124 EUR (114 EUR)
  • kalendertäglich: 4,13 EUR (3,80 EUR)

Quelle | Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 512/23