Bislang galten in der Pflegeversicherung folgende Beitragssätze (unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN)):
- Allgemein: 3,05 % (AG: 1,525 %; AN: 1,525 %)
- Kinderlose: 3,40 % (AG: 1,525 %; AN: 1,875 %)
- Allgemein Sachsen: 3,05 % (AG: 1,025 %; AN: 2,025 %)
- Kinderlose Sachsen: 3,40 % (AG: 1,025 %; AN: 2,375 %)
Ab Juli 2023 ist Folgendes zu beachten: Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind sind 3,4 % maßgebend. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt für Mitglieder
- ohne Kinder: 4 % (AG: 1,7 %; AN: 2,3 %)
- mit einem Kind: 3,40 % (lebenslang: AG: 1,7 %; AN: 1,7 %)
- mit zwei Kindern: 3,15 % (AG: 1,7 %; AN: 1,45 %)
- mit drei Kindern: 2,90 % (AG: 1,7 %; AN: 1,2 %)
- mit vier Kindern: 2,65 % (AG: 1,7 %; AN: 0,95 %)
- ab fünf Kindern: 2,4 % (AG: 1,7 %; AN: 0,7 %)
In Sachsen zahlen AG 1,2 %. Zieht man vom jeweiligen Gesamtbeitrag den AG-Anteil ab, ergibt sich der jeweilige AN-Anteil, z. B. für Mitglieder ohne Kinder: 4 % (AG: 1,2 %; AN: 2,8 %).