Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Unternehmer

11 / 2020


Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer setzt einen schriftlichen Antrag voraus

von HVO GmbH

| Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat aktuell mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen. Daher weist das BZSt darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen hinsichtlich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen. |

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name/Anschrift des Antragstellers,
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Beachten Sie |
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.

Quelle | BZSt, Meldung vom 11.9.2020 „Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“