Für Arbeitgeber
11 / 2020
| Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht. |
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Quelle | BMF, Bekanntmachung vom 9.9.2020, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :002
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