Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung Für Unternehmer 12/2022 Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert von HVO GmbH | Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. | Beachten Sie | Ausgenommen sind weiterhin Getränke, d. h., hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Quelle | Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BGBl I 2022, S. 1838