Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Unternehmer

12/2022

Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

von HVO GmbH

| Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. |

Beachten Sie | Ausgenommen sind weiterhin Getränke, d. h., hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Quelle | Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BGBl I 2022, S. 1838