Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Arbeitgeber

12/2022

Prämien zum Inflationsausgleich bleiben bis zu 3.000 EUR steuerfrei

von HVO GmbH

| Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. |