Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung
Für Unternehmer
11/ 2021
Überbrückungshilfen bis Ende 2021 verlängert
von HVO GmbH
| Die Überbrückungshilfe III Plus wird bis 31.12.2021 verlängert (ursprünglich sollte sie Ende September auslaufen). In die Verlängerung geht auch die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden (Mitteilung des BMF vom 8.9.2021). |
Auch bei der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Der Antrag wird durch prüfende Dritte gestellt.
Durch die verlängerte Neustarthilfe Plus können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, für Oktober bis Dezember zusätzlich bis zu 4.500 EUR erhalten.