Für Arbeitgeber
12 / 2020
| Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. |
Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.
Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:
Quelle | BMAS, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.2020
Sie benötigen unsere Unterstützung?
Rufen Sie uns unter +49 (2602) 68695-0 an.
Wir helfen Ihnen gerne.