Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Arbeitgeber

09 / 2020

Mindestlohn soll bis 2022 in vier Stufen steigen

von HVO GmbH

| Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen. |

  • zum 1.1.2021: 9,50 EUR
  • zum 1.7.2021: 9,60 EUR
  • zum 1.1.2022: 9,82 EUR
  • zum 1.7.2022: 10,45 EUR

Quelle | Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 30.6.2020, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 216533