| Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen. |
zum 1.1.2021: 9,50 EUR
zum 1.7.2021: 9,60 EUR
zum 1.1.2022: 9,82 EUR
zum 1.7.2022: 10,45 EUR
Quelle | Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 30.6.2020, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 216533
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