Für Unternehmer
01/ 2022
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2022 bei 4,2 % liegen. Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von knapp 84,6 Millionen EUR. |
Über die Künstlersozialversicherung werden über 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird finanziert durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022, BGBl I 2021, S. 4243; BMAS, „Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent“, Mitteilung vom 6.8.2021
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