Für Kapitalanleger
07/ 2022
| Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.|
Nach Ansicht des Finanzgerichts führt die Abgeltungsteuer zu einer Ungleichbehandlung. Während die Bezieher von Kapitaleinkünften (z. B. Zinsen) seit 2009 mit einem Sondersteuersatz von 25 % abgeltend belastet werden, unterliegen die übrigen Steuerpflichtigen einem Steuersatz von bis zu 45 %.
Quelle | FG Niedersachsen, Beschluss vom 18.3.2022, Az. 7 K 120/21; PM vom 31.3.2022 „Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer“
Sie benötigen unsere Unterstützung?
Rufen Sie uns unter +49 (2602) 68695-0 an.
Wir helfen Ihnen gerne.