Für Arbeitgeber
12/ 2021
| Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben. |
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums im Schreiben vom 9.9.2019 zu beachten.
Quelle | BMF vom 18.8.2021, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :003, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 224479; BMF-Schreiben vom 9.9.2019, Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211214
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