Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Arbeitgeber

08/2026

Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung

von HVO GmbH

| Das Thüringer Finanzministerium hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen. |

Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt ausschließlich bei der Einkommensteuerveranlagung. Daher müssen Steuerpflichtige die entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Quelle | FinMin Thüringen, Mitteilung vom 6.5.2026