Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für Unternehmer

09/2024

Partnerschaftsgesellschaft muss im Titel keinen Namen eines Partners mehr führen

von HVO GmbH

| Nach dem neuen Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (hier: § 2 Abs. 1 PartGG), das 2024 in Kraft getreten ist, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich (BGH, Beschluss v. 6.2.2024, Az. II ZB 23/22). |