Für Unternehmer
09/2024
| Nach dem neuen Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (hier: § 2 Abs. 1 PartGG), das 2024 in Kraft getreten ist, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich (BGH, Beschluss v. 6.2.2024, Az. II ZB 23/22). |
Sie benötigen unsere Unterstützung?
Rufen Sie uns unter +49 (2602) 68695-0 an.
Wir helfen Ihnen gerne.