Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für alle Steuerpflichtigen

09/2022

Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen

von HVO GmbH

| Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch für Leistungen im Haushalt der gepflegten Person. |

Sachverhalt

Eine Tochter begehrte eine Steuerermäßigung für die ambulante Pflege der in einem eigenen Haushalt lebenden Mutter durch eine Sozialstation. Die Rechnungen wiesen die Mutter als Rechnungsempfängerin aus. Die Tochter beglich sie per Banküberweisung.

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen können Steuerpflichtige nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen geltend machen (maximal aber 4.000 EUR).

Im Gegensatz zur Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 1 EStG, die nur für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen im eigenen Haushalt gewährt werden kann, sind ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen auch dann begünstigt, wenn sie nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden.

Bei Pflege- und Betreuungsleistungen wird weder der Erhalt einer Rechnung noch die Einbindung eines Kreditinstituts in den Zahlungsvorgang vorausgesetzt (anders ist dies aber bei haushaltsnahen Dienstleistungen und bei Handwerkerleistungen).

MERKE | Der Bundesfinanzhof hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Denn es war nicht ersichtlich, ob die Tochter mit der Bezahlung der Rechnungen eigene Aufwendungen nur hierfür kann die Steuerermäßigung gewährt werden oder Aufwand ihrer Mutter und damit unerheblichen Drittaufwand getragen hat.

Quelle | BFH-Urteil vom 12.4.2022, Az. VI R 2/20, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 230257

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale

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09/2022

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale

von HVO GmbH

| Am 20.7.2022 hat das Bundesfinanzministerium Fragen und Antworten (FAQs) zur Energiepreispauschale aktualisiert.|

Hintergrund

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 EUR. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Die FAQs beantworten u. a. Fragen

  • zur Anspruchsberechtigung,
  • zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung,
  • zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber,
  • zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und
  • zur Steuerpflicht.

Quelle | BMF, Mitteilung vom 21.7.2022; FAQs zur Energiepreispauschale unter www.iww.de, Abruf-Nr. 230407

Identifikationsnummer für Ukraine-Flüchtlinge

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08/ 2022

Identifikationsnummer für Ukraine-Flüchtlinge

von HVO GmbH

|  Das Bundeszentralamt für Steuern hat unter www.bzst.de am 2.5.2022 ein Merkblatt in deutscher und ukrainischer Sprache veröffentlicht. Darin enthalten sind Hinweise zum Verfahren bei der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete aus der Ukraine. |

Pflegeversicherung: Bundesverfassungsgericht fordert Entlastung kinderreicher Familien

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Für alle Steuerpflichtigen

08/ 2022

Pflegeversicherung: Bundesverfassungsgericht fordert Entlastung kinderreicher Familien

von HVO GmbH

| Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31.7.2023 eine Neuregelung zu treffen. |

Zum Hintergrund: Derzeit gelten in der Pflegeversicherung folgende Beitragssätze:

Übersicht (Zahlen in Prozent)

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Summe

Allgemein

1,525

1,525

3,05

Kinderlose

1,525

1,875

3,40

Allgemein Sachsen

1,025

2,025

3,05

Kinderlose Sachsen

1,025

2,375

3,40

Der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführte Beitragszuschlag für Kinderlose geht zurück auf das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2001. Dort stellte das Gericht fest, dass es nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen zusätzlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Beachten Sie | Das Bundesverfassungsgericht entschied allerdings auch, dass es bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zulässig ist, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.

Quelle | BVerfG, Beschluss vom 7.4.2022, Az. 1 BvL 3/18, Az. 1 BvR 2824/17, Az. 1 BvR 2257/16, Az. 1 BvR 717/16; BVerfG, PM Nr. 46/2022 vom 25.5.2022

Zahlen und Fakten zur Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags

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Für alle Steuerpflichtigen

08/ 2022

Zahlen und Fakten zur Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags

von HVO GmbH

| Nach einer Schätzung werden 2022 noch rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige mit dem Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer belastet sein. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mitgeteilt. |

Auch Kleinstanleger müssen auf ihre Kapitalerträge dem Grunde nach den Solidaritätszuschlag zahlen. Denn die Banken haben keine Kenntnis über die Höhe des zu versteuernden Einkommens ihrer Kunden. Somit behalten sie Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag ein, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Eine Überprüfung und Erstattung des ggf. zu viel einbehaltenen Solidaritätszuschlags ist jedoch mit der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung möglich.

MERKE | Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 hat sich für juristische Personen (z. B. die GmbH) nichts geändert. Sie müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin auf die Körperschaftsteuer zahlen.

Quelle | Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drs. 20/1969 vom 23.5.2022; Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995, BGBl I 2019, S. 2115

Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften

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Für alle Steuerpflichtigen

08/ 2022

Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften

von HVO GmbH

| Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften veröffentlicht (Stand: Januar 2022; unter www.iww.de/s6252). Die 16-seitige Broschüre beinhaltet Informationen für Menschen, die im Ruhestand Renten- oder Pensionseinkünfte (und ggf. weitere Einkünfte) beziehen. |

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“

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07/ 2022

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“

von HVO GmbH

| Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.|

Degressive Abschreibungen

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden, degressiv abgeschrieben werden. Dies ist sinnvoll, wenn Abschreibungsvolumen möglichst früh als Aufwand genutzt werden soll. Diese Regelung gilt nun auch für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Gewährt wird eine degressive Abschreibung von 25 % (höchstens das 2,5-Fache der linearen Abschreibung).

Beachten Sie | Nicht im Gesetz enthalten ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter. Diese sogenannte Super-Abschreibung soll es in den Jahren 2022 und 2023 ermöglichen, einen Anteil der Anschaffungs-/Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen.

Kurzarbeitergeld

Die Förderung der steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wurde um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Somit können Steuerpflichtige auch 2022 für jeden Kalendertag, an dem sie ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen, 5 EUR abziehen (maximal aber 600 EUR im Kalenderjahr).

Verlängerte Investitionsfristen

Für die künftige (Investitionszeitraum von drei Jahren) Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 40 % (in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren: 50 %) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Für Fälle, in denen die Frist in 2022 abläuft, wurde diese nun um ein Jahr verlängert.

Beachten Sie |
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 wurde der Investitionszeitraum bereits auf fünf Jahre (Bildungsjahr 2017) bzw. auf vier Jahre (Bildungsjahr 2018) verlängert. Die Übersicht zeigt, welche Fristverlängerungen in Abhängigkeit vom Jahr der Bildung gelten:

Übersicht

Jahr der Bildung

Späteste Auflösung

2017

2023 (sechs Jahre)

2018

2023 (fünf Jahre)

2019

2023 (vier Jahre)

Praxistip

Ist eine Investition auch bis Ende 2023 nicht realisierbar, sollte wegen der damit verbundenen rückwirkenden Verzinsung eine freiwillige IAB-Auflösung erwogen werden.

Auch die Reinvestitionsfristen des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) „Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter“ wurden um ein weiteres Jahr verlängert.

Abzinsung von Verbindlichkeiten

Bisher müssen bilanzierende Unternehmen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens zwölf Monaten unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 % abzinsen.

Wegen der anhaltenden geänderten Marktsituation (u. a. Niedrigzinsphase) sind Verbindlichkeiten in nach dem 31.12.2022 endenden Wirtschaftsjahren nicht mehr abzuzinsen. Auf formlosen Antrag kann die Abzinsungspflicht aber bereits in vor dem 1.1.2023 endenden Wirtschaftsjahren vorzeitig entfallen, soweit die Veranlagungen nicht bestandskräftig sind.

Beachten Sie | Die Abzinsungspflicht bei Rückstellungen bleibt indes bestehen.

Erweiterte Verlustverrechnung

Der Verlustrücktrag wurde ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 von einem Jahr auf zwei Jahre erweitert. Zudem werden die mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz auf 10 Mio. EUR (bzw. auf 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) angehobenen Grenzen beim Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 beibehalten.

Corona-Bonus für Pflegekräfte

Nach § 3 Nr. 11b EStG bleiben steuerfrei: „Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 EUR.“ Im Vergleich zum Regierungsentwurf haben sich insbesondere diese Änderungen ergeben:

  • Die Voraussetzung der Gewährung der Leistungen wegen bundes- oder landesrechtlicher Regelungen wurde gestrichen. Somit sind auch freiwillige Arbeitgeber-Leistungen und Leistungen auf Basis von Tarifverträgen begünstigt.
  • Der Betrag wurde von 3.000 EUR auf 4.500 EUR erhöht.
  • Die begünstigten Einrichtungen (nach dem Entwurf insbesondere Krankenhäuser und ambulante Pflegedienste) wurden erweitert: Somit können z. B. auch Dialyseeinrichtungen, Arzt-/Zahnarztpraxen und Rettungsdienste profitieren.

Verlängerte Steuererklärungsfristen

Für durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellte Steuererklärungen gelten Fristverlängerungen:

Steuererklärung

Abgabefrist

2020

31.8.2022

2021

31.8.2023

2022

31.7.2024

2023

31.5.2025

2024

30.4.2026

Für nicht beratene Steuerpflichtige gilt:

Steuererklärung

Abgabefrist

2021

31.10.2022

2022

30.9.2023

2023

31.8.2024

Quelle | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BR-Drs. (B) 223/22 vom 10.6.2022

Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für alle Steuerpflichtigen

07/ 2022

Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick

von HVO GmbH

| Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, denen der Bundesrat am 20.5.2022 zugestimmt hat. |

Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag, Pendlerpauschale

Folgende Erleichterungen werden rückwirkend ab 1.1.2022 umgesetzt:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 EUR auf 1.200 EUR angehoben.
  • Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von 9.984 EUR auf 10.347 EUR.
  • Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant.

Beachten Sie | Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer.

Energiepreispauschale und Kinderbonus

Zudem erhalten Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 EUR. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.

Beachten Sie | Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 EUR. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Quelle | Steuerentlastungsgesetz 2022, BGBl I 2022, S. 749; Bundesregierung vom 20.5.2022 „Steuerliche Erleichterungen beschlossen“

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen: Müllabfuhr und Abwasserentsorgung

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für alle Steuerpflichtigen

07/ 2022

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen: Müllabfuhr und Abwasserentsorgung

von HVO GmbH

| Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Letztlich entscheiden muss aber der Bundesfinanzhof, da die Revision eingelegt wurde.|

Sachverhalt

Eine Gemeinde erhob Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung. Hierfür begehrte die Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Doch das lehnten sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Münster ab.

Das Finanzgericht hat die Klage u. a. aus folgenden Gründen abgewiesen:

Die Müllentsorgung und die Schmutzwasserableitung sind keine typischen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Die hierfür von der Gemeinde erhobenen Abgaben decken gerade nicht die von der Steuerpflichtigen auf ihrem Grundstück erbrachten Leistungen (z. B. das Sortieren des Mülls) ab. Es handelt sich um Aufgaben, die typischerweise von den Kommunen übernommen werden.

Die Gesamtleistung „Müllentsorgung“ ist auch dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistung zu qualifizieren, wenn ein (untergeordneter) Bestandteil im Haushalt des Steuerpflichtigen beginnt, der Hauptteil der Dienstleistung aber gerade außerhalb des räumlich funktionalen Bereichs erbracht wird. Gleiches gilt für die Gebühren zur Entsorgung des Schmutzwassers.

Quelle | FG Münster, Urteil vom 24.2.2022, Az. 6 K 1946/21 E, Rev. BFH Az. VI R 8/22, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 228467

Keine Einkünfte: Entschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Für alle Steuerpflichtigen

06/ 2022

Keine Einkünfte: Entschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung

von HVO GmbH

| Nach Angaben des Finanzministeriums Thüringen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt. |

Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.

Beachten Sie | Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2022.

Quelle | FinMin Thüringen, PM vom 7.4.2022, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 228746